Was muss man als städtischer Fachbereich veranlassen?
Als städtischer Fachbereich sind Sie über Ihr Ressort der Mieter der KIM Immobilie und tragen im Rahmen der Miete die Kosten Ihrer Nutzer.
Was ist nun zu tun, wenn sich ein Nutzer an Sie wendet und einen neuen Bedarf an Räumlichkeiten formuliert.
Wenn das KIM sämtliche Planungsaufgaben abgearbeitet hat, ist vom Fachbereich ein Baubeschluss vom zuständigen, politischen Gremium einzuholen. Anschließend werden die finanziellen Mittel in den Wirtschaftsplan des KIM gesetzt, um zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit der Baumaßnahme zu beginnen.