Collage Stadtentwässerung

Gewässerschutzbeauftragte

Städte, die wie Iserlohn zur Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht eine öffentliche Abwasseranlage betreiben, haben Gewässerschutzbeauftragte zu bestellen.

Aufgaben der Gewässerschutzbeauftragten (§ 65 Wasserhaushaltsgesetz)

Der Aufgabenbereich der Gewässerschutzbeauftragten umfasst u. a.:

  • die Beratung der Stadt Iserlohn und ihre Mitarbeiter in Angelegenheiten der öffentlichen Abwasserbeseitigung, die für den Gewässerschutz bedeutsam sein können
  • die Überwachung und Kontrolle, ob durch die Stadt beim Bau und Betrieb der öffentlichen Abwasseranlage Vorschriften, Auflagen und Bedingungen im Interesse des Gewässerschutzes eingehalten werden
  • die Erstellung eines Gewässerschutzberichtes zur Unterrichtung des Bürgermeisters

Gewässerschutzbeauftragte als Ansprechpartner

Die Gewässerschutzbeauftragten sind auf kommunaler Ebene die Ansprechpartner in allen Fragen des Gewässerschutzes.

Gewässerschutzbeauftragte:

Nicole Neuhoff

nicole.neuhoff@​iserlohn.de 02371/217-2752

Stellvertretender Gewässerschutzbeauftragter: