Tanja
Götz
Montag bis Mittwoch Freitag Donnerstag Samstag
Montag
10.00 - 17.00 Uhr
Dienstag
10.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
10.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag
10.00 - 18.00 Uhr
Freitag
10.00 - 17.00 Uhr
Ulrike
Kettler
!Hinweis
Manuela
Rodrigues Borges
Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist immer das Standesamt, in dessen Bezirk sich der Sterbefall ereignet hat. Der Wohnsitz der/des Verstorbenen ist dabei nicht von Bedeutung.
Welche Unterlagen beim Standesamt für die Beurkundung vorgelegt werden müssen, kann im jeweiligen Einzelfall sehr unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich beim Standesamt.
Hinweis für Bestatter:
Bitte reichen Sie ab sofort die Sterbefälle - wie schon bekannt - zwischen 8.00 und 9.00 Uhr morgens ein. Vorab können gerne einzelne Unterlagen per E-Mail an standesamt@iserlohn.de gesendet werden, damit einige Fälle schon vorbereitet werden können. Nichts desto trotz werden dann noch die Original-Unterlagen benötigt.
Sterbeurkunde | 12,00 € |
Internationale (mehrsprachige) Sterbeurkunde | 12,00 € |