Die Grundsicherung für Arbeitssuchende unterstützt alle Menschen zwischen 15 und 65 Jahren, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind sowie ihre Angehörigen. Sie umfasst Dienst-, Sach- und Geldleistungen.
Die Geldleistung für die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen heißt "Arbeitslosengeld II". Die Geldleistung für die Angehörigen heißt "Sozialgeld".
Zuständig für das Arbeitslosengeld II ist für Einwohner der Stadt Iserlohn das Jobcenter Märkischer Kreis (vormals ARGE). Bitte wenden Sie sich dorthin, wenn Sie einen Ansprechpartner suchen. Das Jobcenter ist im Gebäude der Agentur für Arbeit, Friedrichstraße 59, 58636 Iserlohn untergebracht.
Personen, die nicht erwerbsfähig sind, haben evtl. Anspruch auf Sozialhilfe. Für Einwohner der Stadt Iserlohn ist in diesen Fällen die Stadt Iserlohn, Bereich Soziales, zuständig. Weitere Informationen erhalten Sie hier.