Die zweite Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahnbundesamtes zum Lärmaktionsplan an der Schiene läuft noch bis zum 02.01 2024 - aktuelle Infos hier
Lärmaktionsplan der Stadt Iserlohn
Am 09. Juli 2019 wurde der Lärmaktionsplan (LAP) der Stufe 3 vom Rat der Stadt Iserlohn beschlossen.
Am 22.05.2019 wurde der LAP in einem gemeinsamen Ausschus von Umwelt- und Klimaschutz, Planung und Stadtentwicklung und Verkehr zur Vorberatung für den Rat vorgestellt. In der Zusammenfassung und Langfassung können die lärmbelasteten Bereiche und die Maßnahmenplanung eingesehen werden. Die jeweilige Umsetzung der Maßnahmen wird nach eingehender Prüfung in den einzelnen Fachausschüssen gesondert beraten.
Zuletzt wurden einige Temporeduzierungen an einigen der im LAP empfohlenen Straßenabschnitten nach Überprüfung und Abwägung der reschtlichen Vorraussetzungen beschlossen (siehe DS 10/0595 und DS10/0595-1).
Die Wahrnehmung von Lärm durch den Menschen ist sehr unterschiedlich und subjektiv. Geräusche / Schall werden je nach Stimmung, Situation und Verfassung unterschiedlich wahrgenommen. Lärm ist unerwünschter Schall, der stört, belästigt oder die Gesundheit beeinträchtigt. Die Geräuschbelästigung durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehr sowie durch Gewerbe und Industrie - so genannter Umgebungslärm - wird zu einem Umweltproblem.
Die Lärmaktionsplanung soll dazu dienen, besonders belastete Bereiche zu identifizieren und Maßnahmen zu erarbeiten, die dazu geeignet sind, den Lärm zu reduzieren.
In derder Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union sind die Anforderungen formuliert, um - europaweit - die Auswirkungen des Lärms zu erfassen, ihnen vorzubeugen und sie zu mindern. Im Jahre 2005 wurde die EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm durch Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) in nationales Recht umgesetzt.
Die Stadt Iserlohn ist dazu verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Federführend wid dies in Iserlohn in der Abteilung Umwelt- und Klimaschutz erarbeitet. Diese tauscht die Informationen mit den Abteilungen der Straßenverkehrsplanung, Straßen- und Brücken, Städtebauliche Planung, Straßenverkehrsbehörde und Landesbetrieb Straßen NRW aus und stimmt die Planungen des mit deren fachlicher Unterstützung LAP ab. Dadurch sind von vorneherein alle Beteiligten in den Bearbeitungsprozess eingezogen. Daher wurden auch Maßnahmen aus dem Verkehrsentwicklungsplan oder Radverkehrskonzept berücksichtigt.
Auch bei konkreten Einwohneranfragen erfolgt dieser interne Abstimmungsprozess.
Der Lärmaktionsplan beruht auf einer Lärmkartierung, die für die Stadt Iserlohn das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erstellt hat. Die Daten der Lärmkartierung sollen national und europaweit vergleichbar sein und werden alle 5 Jahre überprüft und neu zur Verfügung gestellt. Die letzte Lärmkartierung wurde 2018 zur Verfügung gestellt. Ihr zugrunde liegen Verkehrszahlen aus 2015, die von den Landesstraßenbaubetreiben dem LANUV zur Berechnung übermittelt wurden. Für die Lärmaktionsplanung wurden für die Ermittlung der Belastungsschwerpunkte diese Daten noch mal überprüft und mit aktuelleren Daten teilweise ergänzt.
Die Stadt Iserlohn, hat daher in ihrer Betrachtung für die Lärmaktionsplanung zusätzlich noch Straßen mit aufgenommen, die in den Lärmkarten des Landes nicht auftauchen, weil es sich nicht um Landes- oder Bundesstraßen handelt.
Die Lärmkarten können auf der Seite des LANUV unter http://www.umgebungslaerm.nrw.de/ eingesehen werden. Im Lärmkartenviewer kann man dort mittels Adresseingabe sehen, ob seine Straße in der Lärmkartierung enthalten ist und wie hoch die Belastung in dB(A) ist.
Die Lärmkarten beruhen auf berechneten Werten. Gemessene Werte können nicht erhoben werden, weil sie immer nur eine Momentaufnahme widerspiegeln.
Das BMU schreibt zum Thema „Messen oder Berechnen?“: „Die Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV fordert ausdrücklich, die Schallimmissionen zu berechnen. Die Berechnungsverfahren sind so konzipiert, dass in nahezu allen Fällen die Ergebnisse von Vergleichsmessungen unter denen der Berechnung liegen. Es ist demnach gerechtfertigt, Vertrauen in die Berechnung zu haben und vorsichtig mit Messungen zu sein.“ Das heißt aber auch, dass nur aufgrund berechneter Werte, die Anordnung von Straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen möglich ist.
Auf der Seite des LANUV wird anschaulich erklärt, wie die Lärmkarten entstehen (Link: http://www.umgebungslaerm.nrw.de/laermkartierung/index.php)
Anlage 1 und 2 enthalten Handlungsbereiche - Betroffenheiten und Prioritäten und die Emissionsfaktoren.
Anlage 4 und 5 die seit 2012 umgesetzten sowie bereits geplante Maßnahmen in den Handlungsbereichen der Lärmaktionsplanung und in
Anlage 5 sind die Prüfempfehlungen des Lärmaktionsplans aufgelistet.
Als mögliche Maßnahmen werden allgemein betrachtet:
Straßenräumliche Maßnahmen haben eine lärmmindernde Wirkung durch Vergrößerung des
Abstandes der Lärmquelle zur Bebauung mit Synergieeffekten wie:
Im LAP werden auch straßenräumlicher Maßnahmenvorschläge des VEP und des Projektes Soziale Stadt mit Lärmminderungseffekten übernommen. Die Straßenraumgestaltung soll die Bedingungen für Radfahrer und Fußgänger auf Basis geprüfter Handlungsspielräume in den Handlungsbereichen langfristig verbessern.